| Aus: Impulse (Mitteilungen der Gesellschaft für Biologische
Krebsabwehr) 10/2003 |
Spinnengifte gegen Krebs?
Die Meldung geisterte vor einiger Zeit durch die Medien. Die Geschichte dahinter
ist schnell erzählt:
Ein pharmazeutisch-technischer Assistent will Krebs mit dem Gift von Spinnen und Schlangen heilen.
Die Methode hat er im Reagenzglas ausprobiert. Dort funktioniert sie - so sagt er - schon recht
gut. Er gibt sich aber damit nicht zufrieden, sondern stellt seiner Hausärztin einige seiner
Präparate zur Verfügung, die damit Krebspatienten behandelt. Ein kleiner Junge soll
geheilt worden sein, andere Patienten sind trotz der Behandlung gestorben.
Der pharmazeutisch-technische Assistent hat für seine Präparate kein Geld verlangt oder
erhalten, trotzdem wird er zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt wegen unerlaubter Herstellung von
Arzneimitteln in zwölf Fällen.
Voraussetzung für die Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln sei die Ausbildung zum Arzt
oder Apotheker, so die Richter. Der Angeklagte hofft nun darauf, dass er seine Ergebnisse weiter
auswerten kann. Das Verfahren gegen die Ärztin ist eingestellt worden.
Auch dieses Beispiel zeigt, dass es sehr viele unkonventionelle Mittel und Methoden gibt, die von
den Universitäten und klinischen Einrichtungen nicht zur Kenntnis genommen werden, anstatt
diese klinisch zu prüfen.